Stellungnahme zum Verfahren gegen die Letzte Generation
27. März 2024Fünf Mitgliedern der Gruppe „Letzte Generation“ wird auf der Grundlage von Paragraph 129 StGB vorgeworfen, sich der „Bildung einer kriminellen Vereinigung“ schuldig gemacht zu haben. Es ist in unseren Augen ein falsches Signal, dass nun erwogen wird, ausgerechnet gegen die Personen vorzugehen, die seit Jahren darauf hinweisen, dass die Bundesregierung mit ihrer Politik offenen Rechtsbruch begeht.
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